Liebe Vereinsvorstände und Ansprechpartner,
da wir bisher leider sehr wenig Rückmeldungen mit Passfotos erhalten haben, hier die Beispiele und Informationen aus den letzten Mails.
Die erwähnte ID-Card wird vermutlich Ende 2021 eingeführt. Die gelben Spielerpässe verlieren mit der Einführung der ID-Card ihre Gültigkeit.
Bitte die Fotos unbedingt zeitnah liefern!
Steht bis zur Einführung der ID-Card kein Passfoto zur Verfügung, kann diese nicht ausgegeben werden. Ein Start bei den Wettbewerben wird dadurch erheblich erschwert oder nicht möglich sein. Wir werden aus datenschutzrechtlichen und aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall mit Personalausweisen an der Bayerischen Meisterschaft hantieren.
Um ein Passfoto zu generieren, kann man den Online-Passbild-Generator bei PersFoto.de verwenden. Dort kann man in wenigen Schritten aus einem vorhandenen Foto den Ausschnitt bestimmen und danach das Foto herunterladen. Natürlich gibt es auch Apps für das Smartphone.
Bei den ca. 800 Aktiven würde es uns viel Arbeit ersparen wenn die Fotos den Vorgaben annähernd entsprechen würden. Die Fotos die wir bisher erhalten haben, mussten fast alle nachträglich angepasst werden. Die wichtigsten Parameter für die Fotos:
- Das Bild muss im JPG- oder PNG-Format geliefert werden und sollte eine Auflösung von mind. 150 dpi haben und 413 x 531 Pixel groß sein.
- Das Bild bitte mit Vorname.Nachname bezeichnen. Vornamen auf jeden Fall ausschreiben.
Hier einige Beispiele, wie die Fotos nicht sein sollten, bzw. sein sollen.
Das erste Foto ist nicht verwendbar, 2. und 3. Foto sind brauchbar, müssten aber nachbearbeitet werden.
Hier müsste nachbearbeitet werden
Das erste Foto müsste nachbearbeitet werden, 2. Foto noch brauchbar
Die würden alle gerade noch gehen, das das Gesicht erkennbar ist
Fehlfarben und Fehler im Bild bitte nicht.
Der Blick sollte gerade nach vorn sein. Lächeln ist aber erlaubt.
Solche Fotos will sicher keiner auf einem Pass haben.
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt. Das Gesicht muss erkennbar sein.
Brillen sind erlaubt, die Augen müssen aber erkennbar sein.